Kartellrecht spielt bei uns häufig an der Schnittstelle zum Patentrecht eine hervorgehobene Rolle. Einige Präzedenzfälle stammen aus unserem Hause. Weitere Weichenstellungen haben wir bei der Bekämpfung von Abschottungsstrategien gegenüber dem Internethandel gesetzt.
Kartellrecht
Fachhandelsvereinbarung Sanitär – OLG Düsseldorf NZKart 2014, 68
Der deutschlandweit wichtigste oberlandesgerichtliche Kartellrechtssenat sprach dem Kläger Schadenersatz in Millionenhöhe wegen kartellrechtswidriger Behinderung durch einen Sanitärhersteller zu. Die Entscheidung beantwortet eine Reihe von grundsätzlichen Fragen im Zusammenhang mit der kartellrechtlichen Bewertung von Vertragsklauseln, welche sich gezielt gegen den Onlinehandel wenden. Sie erstreckt die Verantwortung für Kartellrechtsverstöße zudem erstmals auch auf die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Der BGH hat die Revision gegen die Entscheidung nicht angenommen.
Fachhandelsvereinbarung – BKartA Fallbericht vom 13.12.2011
In diesem Fallbericht erläutert das Bundeskartellamt, dass Strategien zur Behinderung des Internethandels kartellrechtlich höchst problematisch sind und ggf. gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV und § 1 GWB verstoßen. Die Ausführungen des Bundeskartellamts haben über die unmittelbar betroffene Sanitärbranche hinaus europaweit Beachtung gefunden.
Standard-Spundfass – BGH GRUR 2004, 966
Der BGH etablierte in dieser Entscheidung erstmals einen Anspruch auf eine Zwangslizenz an einem Patent außerhalb der patentrechtlichen Spezialnorm des § 24 PatG. Die Entscheidung ist von größter Bedeutung in Fällen, in denen die Lehre eines Patents Eingang in eine Industrienorm gefunden hat.
Polyferon – BGH GRUR 1996, 190
Dies war die erste und lange Zeit einzige Entscheidung des BGH zur Zwangslizenz nach § 24 PatG.