In der Praxis des Wettbewerbsrechts sind meistens schnelle unternehmerische Lösungen gefragt. Gleichwohl bleibt es nicht aus, dass unsere Mandanten im Einzelfall Grundsatzfragen gelöst haben möchten.
Wettbewerbsrecht
Umsatzsteuererstattungs-Modell – BGH GRUR 2006, 511
Der BGH setzt mit dieser Entscheidung die Lockerung der wettbewerbsrechtlichen Anforderungen im Bereich der Wertreklame fort. Ein wettbewerbswidriges übertriebenes Anlocken wird nur noch angenommen, wenn der vom Werbenden angebotene Vorteil geeignet ist, einen so starken Einfluss auf den Verbraucher auszuüben, dass die freie Entscheidung des Verbrauchers beeinträchtigt wird. Zudem grenzt der BGH den Begriff des erlaubnispflichtigen Kreditgeschäfts gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KWG vom Kreditbegriff nach anderen Vorschriften ab.
Preiskampf – BGH GRUR 1990, 371
Zum Schutz der Mitbewerber untersagt der BGH die wechselseitige Preisunterbietung von zwei marktstarken Unternehmen mit Angeboten unter Einstandspreis („Preisschaukelei“).
Metro I‑III, V – BGH GRUR 1978, 173; GRUR 1979, 411; GRUR 1990, 617; GRUR 2001, 846
Mit diesen Entscheidungen legt der BGH Zulässigkeitsschranken des Handels mit Waren für den privaten Gebrauch in Großhandelsgeschäften fest und bestimmt Organisationspflichten des Großhandels zur Vermeidung von Privatkäufen.