„Wir wollen unsere Produkte nicht über das Internet vertrieben wissen“ brüstete sich ein Hersteller von Sanitärarmaturen Ende 2010 und behinderte gezielt den professionellen Internet-Einzelhandel mit einer sogenannten „Fachhandelsvereinbarung“. rospatt osten pross begleitete kartellrechtliche Maßnahmen gegen diesen Hersteller und klagte auf Ersatz des Schadens, der dem Mandanten durch die „Fachhandelsvereinbarung“ entstanden war.
Kartellrecht
Zu den Kernkompetenzen von rospatt osten pross zählt das sog. „kleine“ Kartellrecht – das Recht der Kartelle und kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen ohne Fusionskontrolle. Wir bieten unseren Mandanten eine frühzeitige und vorausschauende Beratung, damit kartellrechtliche Stolpersteine rechtzeitig aus dem Weg geräumt werden können.
Im Vordergrund steht die vertragsrechtliche Beratung im Zusammenhang mit Kooperationen oder der Lizenzvergabe. Weitere Themen bilden Boykottaufrufe oder der Kontrahierungszwang. Aus unserer Prozesspraxis bringen wir das Wissen mit, um Ihnen aufzuzeigen, an welchen Stellen es zu Schwierigkeiten kommen kann und welche Regelungen sich bewährt haben.
Eine kleine Auswahl von prominenten Fällen, die rospatt osten pross betreut hat, finden Sie unter Landmark Decisions