Bisher und unverändert möglich:
das Europäische Patent (EP)
Bisher: das Europäische Patent (EP)
Das herkömmliche EP wird zwar zentral beim Europäischen Patentamt (EPA) angemeldet, ist aber im Resultat ein Bündel nationaler Patente mit jeweils eigenem Schicksal. Die ausgewählten Vertragsstaaten müssen einzeln benannt werden, in jedem einzelnen Staat kann das jeweils erteilte Patent angefochten, übertragen, durchgesetzt oder vernichtet werden, ohne dass dies eine Wirkung auf die anderen benannten Staaten hat.