Rospatt
Lücken in der höchst­rich­ter­li­chen Recht­spre­chung spor­nen mich erst so rich­tig an.

Max von Rospatt

Eine Aus­wahl aus der Pra­xis von ros­patt osten pross

Dar­ge­stellt sind ver­öf­fent­lich­te Urtei­le des Bun­des­ge­richts­hofs und ande­rer wich­ti­ger Spruch­kör­per, mit denen der Recht­spre­chung rich­tungs­wei­sen­de Impul­se gege­ben wor­den sind. Die Anwäl­te von ros­patt osten pross haben auf Sei­ten der obsie­gen­den oder unter­le­ge­nen Par­tei in zumin­dest einer Instanz die Argu­men­te bzw. Gegen­ar­gu­men­te ent­wi­ckelt und so zur Fort­bil­dung des Rechts beigetragen.