Wegweisende Rechtsstreite
vor dem neuen Supergericht.

EPG und Einheitspatent

Ein­heit­li­cher Patent­schutz für Europa

Die EU-Mit­glied­staa­ten (mit Aus­nah­me von Spa­ni­en, Polen und Kroa­ti­en) haben beschlos­sen, neben dem natio­na­len Patent­schutz einen ein­heit­li­chen Patent­schutz für Euro­pa zu schaf­fen. Das neue Sys­tem beinhaltet

  • ein Euro­päi­sches Patent mit ein­heit­li­cher Wir­kung, das soge­nann­te Ein­heits­pa­tent, und
  • ein Ein­heit­li­ches Patent­ge­richt / EPG.
Nach Abschluss des Rati­fi­zie­rungs­ver­fah­rens bie­tet das Ein­heits­pa­tent einen ein­heit­li­chen Schutz für Erfin­der in 24 EU-Mit­glied­staa­ten. Bis­lang haben die fol­gen­den 17 EU-Mit­glied­staa­ten das Abkom­men rati­fi­ziert: Bel­gi­en, Bul­ga­ri­en, Däne­mark, Deutsch­land, Est­land, Finn­land, Frank­reich, Ita­li­en, Lett­land, Litau­en, Luxem­burg, Mal­ta, die Nie­der­lan­de, Öster­reich, Por­tu­gal, Schwe­den und Slo­we­ni­en. Es gibt ein spe­zi­el­les neu­es Ver­fah­rens­recht, das es dem UPC ermög­licht, über Rechts­strei­tig­kei­ten im Zusam­men­hang mit dem neu­en Ein­heits­pa­tent (UP) und dem her­kömm­li­chen Euro­päi­schen Patent (EP) zu ent­schei­den.

Das Ein­heits­pa­tent und das EPG sind im Juni 2023 in Kraft getreten.

wei­ter­hin möglich

Das Euro­päi­sche Patent (EP)

neu

Das Ein­heits­pa­tent (UP)

Struk­tur, Beset­zung und Instanzen

Das Ein­heit­li­che Patent­ge­richt (EPG)

Was bedeu­tet dies für Ihr Unternehmen?

Mit der Ein­füh­rung des Ein­heits­pa­tents ent­steht neu­er Bera­tungs­be­darf. Das Patent­recht wird nicht mehr nur durch natio­na­le Vor­schrif­ten und das EPÜ gere­gelt, son­dern auch durch Bestim­mun­gen des euro­päi­schen und inter­na­tio­na­len Rechts.

WAR­UM ROS­PATT FÜR DAS EPG WÄHLEN?

Mit Büros in Düs­sel­dorf und Mann­heim liegt ros­patt nicht nur geo­gra­phisch im Zen­trum des neu­en euro­päi­schen Patent­sys­tems. Unser schlag­kräf­ti­ges und erfah­re­nes Team ist auch fach­lich und per­so­nell bes­tens gerüs­tet, um Ihr Unter­neh­men in Rechts­strei­tig­kei­ten vor dem Ein­heit­li­chen Patent­ge­richt zu vertreten.