UPC
Was ist das Einheitliche Patentgericht (UPC)?
Der Unified Patent Court, kurz UPC ist ein neues Gericht mit eigener Verfahrensordnung, die Elemente sowohl der kontinentaleuropäischen als auch der angelsächsischen Rechtstradition aufweist. Er ist zuständig für Rechtsstreitigkeiten über Einheitspatente und bestehende sowie neu erteilte Europäische Patente.
Der Inhaber eines Europäischen Patents kann die ausschließliche Zuständigkeit des UPC für eine Übergangszeit von sieben Jahren durch eine sogenannte „Opt-out-Erklärung“ ausschließen.
Die Entscheidungen des UPC ergehen mit Wirkung für alle teilnehmenden (Einheitspatent) bzw. benannten (EP-Patent) EU-Mitgliedstaaten. Beim UPC kann derselbe Spruchkörper sowohl über die Verletzung als auch über den Rechtsbestand eines Patents entscheiden.
Je nach Einzelfall können Verletzung und Rechtsbestand aber auch in getrennten Verfahren entschieden werden (sog. Bifurkation). Die Prozessakten sind online verfügbar und damit für die Öffentlichkeit frei zugänglich. Auf Antrag entscheidet der UPC, ob einzelne Dokumente vertraulich behandelt werden.
Der UPC umfasst ein Gericht erster Instanz und ein Berufungsgericht.
Die Nationalitäten der Richter sämtlicher Spruchkörper sind gemischt. So werden die deutschen Lokalkammern aus jeweils zwei deutschen und einem ausländischen Richter bestehen.
Auf Antrag der Parteien oder wenn eine Nichtigkeitsklage zu verhandeln ist, können die Kammern um einen technisch qualifizierten Richter ergänzt werden.